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Patente

im Patenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden Sie etwa 50 Patente, an denen ich im Verlaufe meiner Tätigkeiten als Bauingenieur, Beratender Ingenieur  oder Sachverständiger beteiligt war oder allein agierte. Zur Mehrzahl dieser Entwicklungen ist die zwanzigjährige Laufzeit der Schutzrechte vergangen. Zu anderen Entwicklungen wurde wegen externer Sachverhalte der Schutz durch Nichtzahlung der Gebühren  aufgegeben (z.B. Transrapidfahrweg - DE 10219458 A 1). Die noch aktuellen Patente stehen Ihnen als Lizenz oder Produkt von Lizenznehmern zur Verfügung. Zu Details können Sie mich, meine Miterfinder oder die jeweiligen Lizenznehmer gern kontaktieren.

Letzteres betrifft insbesondere die nachfolgenden Systeme und Produkte:


1.
"in situ Dübel" - Patent Nr. EP 1 223353 81
Der in situ Dübel ist ein in Bohrlöchern vor Ort (in situ) einbaufähiger, dynamisch belastbarer Schwerlastdübel. In das Bohrloch wird hierbei ein mit der Schraubenaußengeometrie identischer Styroporkern  eingesetzt. Das Bohrloch wird danach mit einem Reaktionsharz aufgefüllt, der Styroporkern bildet den formgebenden Kern für das Schraubengewinde. Der Styroporkern wird nach dem Erhärten des Reaktionsharzes mittels Rotorbürste entfernt. Ein  verbleibender Kern kann auch durch die Schraube verdrängend komprimiert werden. Das System ist z.B. vom EISENBAHN - BUNDESAMT für Schienenbefestigungen geprüft und zugelassen.

 

2.

Hochelastische Schienenbefestigung für Feste Fahrbahnen - Patent Nr. EP 1111131 A1                                        

Die Schienenbefestigung  für Feste Fahrbahn wurde in Zusammenarbeit mit der DB AG und der Fa. RST GmbH entwickelt. Besondere Anforderungen waren darin die temperaturunabhängige und über  den Nutzungszeitraum stabile Elastizität sowie eine bis 60 mm realisierbare Höhenjustierbarkeit bei Einhaltung der HGV – Kriterien (Schienenkopfauslenkung etc.). Die Betriebserprobung erfolgte im Netz der DB AG über 5 Jahre in voller Höhenjustage  (60 mm), mit 150 Mio. Lasttonnen bei einem Halbmesser des Gleises von < 600 m und wurde 2004 erfolgreich abgeschlossen.

Die EBA Zulassung (UIC 60 und S 54) erfolgte danach unter  Az. 2161.Iozb 555/02 am 26.10.04. Die DB Regelzeichnungen für das System liegen vor.

3.
Elastische Besohlung von Bahnschwellen -  Patente Nr. EP 1 298252 B1  und  WO 2011/110669 A1
Als Schwellenbesohlung wird eine unterseitig an Bahnschwellen angeordnete elastische Schicht bezeichnet. In einigen technischen Parametern können Betonschwellen die Eigenschaften von Holzschwellen nicht aufwiegen. Mit unterseitigen elastischen  Kunststoffbeschichtungen von Betonschwellen sind jedoch in der Kontaktfläche zwischen Schwelle und Schotter Lagerqualitäten der Holzschwelle erreichbar. Die Schwellensohle ist fest mit der Betonschwellen-Unterseite verbunden. Sie schont den Schotter,  erhöht die Gleislagestabilität und verbessert die dynamischen sowie akustischen Eigenschaften des Gleisoberbaus (siehe auch
www.paul-mueller.com).

4.
Notstopp von Fahrzeugen und Maschinen bei Auslösung eines Defibrillatorschocks bei aktiv betriebenen Implantaten , angemeldet unter Az. 10 2014 224 553.2.
Das  Prinzip der Erfindung beruht auf der externen Signalerkennung bei Herzschrittmachern, CRT-D, Defibrillatoren und vergleichbaren Implantaten. Bevor eine Auslösung des Defibrillators erfolgt, bzw. direkt während der Auslösung  ist diese extern sensorisch erkennbar und als Signal weiter verarbeitbar.  Dieses Signal kann in einem PKW, LKW oder an einer Arbeitsmaschine und auch auf ein Smartphone per Bluetooth (als Beispiel) weitergeleitet werden. Als Empfänger dieses Signals  kann z.B. in einem PKW der Bordcomputer ein Notstopp mit allen peripheren Details (Spurhalteassistent, Warnblinken, Sendung eines Notsignals mit GPS - Koordinaten usw.) auslösen.

 
 
 
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